kindergeld corona Kinderbonus 300 Euro
Mo Aug 24, 2020 9:19 am
kindergeld corona Kinderbonus 300 Euro pro Kind
Um Belastungen durch die Corona-Krise auszugleichen, hat die Bundesregierung die Zahlung eines sogenannten Kinderbonus' in Höhe von 300 Euro vereinbart.
Der Kinderbonus soll an das Kindergeld gekoppelt und in zwei Teilen im September (150 Euro) und Oktober (150 Euro) ausgezahlt werden. Auch für später in diesem Jahr geborene Kinder soll der Bonus fließen.
Mit der Grundsicherung soll der Kinderbonus nicht verrechnet werden. Bei Eltern mit einem höheren Einkommen wird er hingegen mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag verrechnet.
Bei getrennt lebenden Eltern bekommt der alleinerziehende Elternteil den Kinderbonus ausgezahlt. Der andere Elternteil, der Mindestunterhalt oder mehr zahlt oder das minderjährige Kind hälftig betreut, darf dann laut Familienministerium 150 Euro von seiner Unterhaltszahlung abziehen. [bmfsfj.de]
Lebt das Kind in einem Wechselmodell steht laut einem BGH-Urteil von 2016 ebenfalls jedem Elternteil die Hälfte des Kindergelds zu, auch wenn es üblicherweise nur an einen Elternteil ausgezahlt wird. Dasselbe dürfte dann auch für die Auszahlung des Kinderbonus gelten. Zudem wird der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von rund 1.900 Euro auf rund 4.000 Euro für dieses und das kommende Jahr in etwa verdoppelt. [Informationen des Bundesministeriums für Familie zum Kinderbonus]
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/kabinett-beschliesst-kinderbonus-fuer-jedes-kind/156556
kindergeld corona Kinderbonus 300 Euro pro Kind
Um Belastungen durch die Corona-Krise auszugleichen, hat die Bundesregierung die Zahlung eines sogenannten Kinderbonus' in Höhe von 300 Euro vereinbart.
Der Kinderbonus soll an das Kindergeld gekoppelt und in zwei Teilen im September (150 Euro) und Oktober (150 Euro) ausgezahlt werden. Auch für später in diesem Jahr geborene Kinder soll der Bonus fließen.
Mit der Grundsicherung soll der Kinderbonus nicht verrechnet werden. Bei Eltern mit einem höheren Einkommen wird er hingegen mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag verrechnet.
Bei getrennt lebenden Eltern bekommt der alleinerziehende Elternteil den Kinderbonus ausgezahlt. Der andere Elternteil, der Mindestunterhalt oder mehr zahlt oder das minderjährige Kind hälftig betreut, darf dann laut Familienministerium 150 Euro von seiner Unterhaltszahlung abziehen. [bmfsfj.de]
Lebt das Kind in einem Wechselmodell steht laut einem BGH-Urteil von 2016 ebenfalls jedem Elternteil die Hälfte des Kindergelds zu, auch wenn es üblicherweise nur an einen Elternteil ausgezahlt wird. Dasselbe dürfte dann auch für die Auszahlung des Kinderbonus gelten. Zudem wird der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von rund 1.900 Euro auf rund 4.000 Euro für dieses und das kommende Jahr in etwa verdoppelt. [Informationen des Bundesministeriums für Familie zum Kinderbonus]
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/kabinett-beschliesst-kinderbonus-fuer-jedes-kind/156556
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